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16. August 1802

Ende der Reichsabtei

Am 18. Dezember 1792 rückten erstmals französische Revolutionstruppen in das Gebiet der Reichsabtei Kornelimünster ein. Das Münsterländchen hatte etwa fünftausend Mann Einquartierung zu tragen, der Ort Kornelimünster allein etwa 1300. Die Mönche, die vor den anrückenden Truppen geflohen waren, kehrten erst nach einer Niederlage der Franzosen am 1. März 1793 bei Aldenhoven am 15. März in das Kloster zurück.

Am 24. September 1794 kamen die Franzosen erneut nach Kornelimünster. Wieder waren die Mönche geflohen. Das Datum kann man als Ende der weltlichen Herrschaft der Äbte von Kornelimünster ansehen. – Die Abteikirche wurde am 26. Oktober geschlossen und versiegelt, doch auf Drängen der Bevölkerung bald wieder geöffnet und dem Kornelimünsteraner Weltpriester Karl Bartholomäus Minderjahn anvertraut.

Am 6. Mai 1795 kamen die ersten beiden Mönche, de Laroche und von Büllingen, wieder in die Abtei zurück. In der Folge lebte die Kommunität in der Sorge, dass die linksrheinischen Gebiete vom Reich offiziell den Franzosen abgetreten würden. Das geschah schließlich im Rahmen des Kongresses von Rastatt (9. März 1798). Im Frieden von Lunéville (1801) wurde die Abtretung völkerrechtlich verbindlich.

Am 9. Juni 1802 verfügte ein Konsularbeschluss definitiv die Aufhebung der Orden und den Sequester des kirchlichen Eigentums. Mit der Verkündigung in den betroffenen vier linksrheinischen Departements am 2. Juli wurde der Beschluss rechtskräftig. Einen Monat später, am 8. August, erschien der Kommissar Winckens in Kornelimünster, um die Aufhebung der Abtei und die Übergabe der Güter durchzuführen. Am 16. August 1802 mussten die Mönche die Abtei verlassen.

Die zwölf Konventualen hatten sich weder dazu verstehen können, in einem anderen – rechtsrheinischen – Kloster das monastische Leben weiterzuführen, noch waren sie bereit – wohl mangels hinreichender Erfahrung -, eine Pfarrstelle in der neuen Diözese Aachen zu übernehmen. So zogen sie sich vorwiegend auf die Güter ihrer Familien zurück und lebten von den ihnen zugestandenen Pensionen von jährlich 600 Francs für die über Sechzigjährigen bzw. 500 Francs für die Jüngeren. Zwei von ihnen, Ludwig de Laroche und Anton von Seraing, durften sich in der Abtei einmieten, verließen 1804 aber ebenfalls den Ort. Der letzte der Kornelimünsteraner Mönche, Ludwig von Büllingen, starb am 26. Juni 1848.

Auf Antrag des Ortsbürgermeisters Lambertz wurde der katholischen Gemeinde die Abteikirche am 1. September 1802 als Pfarrkirche überlassen. Die bisherige Leutekirche St. Stephanus oberhalb des Klosters – die „Mutterkirche“ aller Pfarren im Münsterländchen – diente seither nur mehr als Beerdigungskirche. – Die Kornelimünsteraner Heiligtümer wurden vor der Heiligtumsfahrt 1804 am 17. Juni dieses Jahres durch den letzten Administrator der Abtei, von Horst, der Pfarrei übergeben. – die Abteigebäude wurden 1807 an einen Fabrikanten Friedrich Kolb verkauft, der eine Tuchfabrik darin einrichtete. Mitte des 19. Jahrhunderts übernahm der Fabrikant C. Startz das Unternehmen. Seine Erben veräußerten die Gebäude 1874 an den preußischen Staat, der sie als katholisches Lehrerseminar nutzte. Heute ist das Land Nordrhein-Westfalen Eigentümer der Gebäude. Das Land hat in der alten Reichsabtei eine Sammlung zeitgenössischer Kunst von Künstlern aus NRW eingerichtet. Ein Teil der Gebäude ist an das Bundesarchiv in Koblenz (Archiv für Wehrmachtsangehörige) verpachtet.