Unser Orden
Die benediktinische Konföderation
„Fuit vir vitae venerabilis, gratia Benedictus et nomine, ab ipso pueritiae suae tempore cor gerens senile.“ In diesem kaum adäquat ins Deutsche zu übersetzenden lateinischen Wortspiel mit dem Namen unseres Ordensvaters Benedikt von Nursia († 547) bezeichnet ihn Papst Gregor der Große († 604) in seiner Lebensbeschreibung Benedikts im „Zweiten Buch der Dialoge über Leben und Wunder der italischen Väter“ als verehrungswürdigen Mann, einen Gesegneten der Gnade und dem Namen nach, der bereits in seiner Jugend das Herz eines weisen Mannes besaß.
Benedikt, so erzählt Gregor, stammte aus der Nähe der italienischen Stadt Nursia, dem heutigen Norcia, etwa hunderfünfzig Kilometer nordöstlich von Rom, und gehörte einer angesehenen Familie an. Sein Studium in Rom gab Benedikt auf. Es zog ihn stattdessen in die Einsamkeit. Nach einiger Zeit des Gemeinschaftslebens mit Gleichgesinnten in Effide ließ er sich als Einsiedler in einer Höhle in Subiaco (etwa siebzig Kilometer östlich von Rom), über der sich heute das Kloster Sacro Speco befindet, nieder. Nach drei Jahren verlies Benedikt seine Einsiedelei wieder und wirkte segensreich unter den Menschen. Auch von anfänglichem Scheitern ließ er sich nicht entmutigen. Er gründete mehrere Klöster, darunter das heutige Kloster Santa Scolastica in Subiaco und das Kloster Montecassino auf einem Berg über der Stadt Cassino (etwa hundertdreißig Kilometer südöstlich von Rom), und verfasste eine Klosterregel. So wurde er zum Vater des abendländischen Mönchtums. Seinen Mönchen war er ein begnadeter geistlicher Vater, und bei den Menschen war er als Mann Gottes und Wohltäter bekannt.
Nach dem Tod Benedikts wurde das Kloster Montecassino 577 von den Langobarden zerstört. Jedoch sollen die Mönche des Klosters entkommen sein und die Benediktsregel nach Rom gebracht haben, von wo aus sie nach Mitteleuropa gelangte. Bis etwa zur Mitte des 7. Jahrhunderts gab es keine einheitlichen Klosterregeln. Vielmehr galten in den einzelnen Klöstern Mischregeln, die für ein konkretes Kloster aus verschiedenen Regeln zusammengestellt wurden. Auf dem Konzil von Autun (um 660/670) wurde die Benediktsregel als einzig gültige Regel für alle Klöster im Merowingerreich festgesetzt, jedoch konnte sich diese Bestimmung nicht allgemein durchsetzen. Für das Frankenreich bestimmte die Synode von Aachen (816–819) die Benediktsregel als alleingültige Klosterregel für alle Klöster. Durch das Wirken Benedikts von Aniane († 821) wurde dieser Beschluss umgesetzt. Hier liegt der Ursprung der Benediktiner als Orden, und der Anfang der Benediktsregel als Ordensregel, da nun erstmals eine Vielzahl von Klöstern nach einer einheitlichen Regel lebten, obwohl noch kein Orden im juristischen Sinne entstanden ist.
Die Benediktsregel sieht ein selbständiges Einzelkloster mit einem Abt an der Spitze vor. Einen Zusammenschluss verschiedener Klöster kennt die Benediktsregel nicht. Trotzdem sind solche Zusammenschlüsse im Laufe der Geschichte entstanden. Ein einflussreicher benediktinischer Klosterverband entwickelte sich erstmals im Zuge der Reformbewegung von Cluny. Von der 910 durch Wilhelm von Aquitanien († 918) gegründeten Reformabtei Cluny wurden weitere Klöster gegründet, oder bereits bestehende Klöster übernahmen die Lebensgewohnheiten von Cluny. Einige Klöster blieben innerhalb des Verbandes rechtlich selbständig, in anderen Klöstern leisteten die Äbte oder Prioren dem Abt von Cluny einen Treueeid und erkannten ihn als ihren Oberen an. So etablierte sich, was der benediktinischen Tradition bis dahin fremd war: ein Klosterverband mit dem Abt von Cluny an der Spitze als einem dem lokalen Abt übergeordneten Oberen. Die Abtei Cluny und ihr Klostervand verloren nicht zuletzt durch die Reformbewegung der Zisterzienser an Bedeutung und gingen schließlich ganz unter. Im Laufe der weiteren Geschichte bildeten sich Kongregationen als Zusammenschlüsse verschiedener Klöster mit einem Kongregationsoberen an ihrer Spitze, der entweder Abt des Ursprungsklosters war oder eigens für das Amt des Kongregationsoberen gewählt wurde. Heute gehört, bis auf wenige Ausnahmen, jedes Benediktinerkloster einer der insgesamt neunzehn benediktinischen Kongregationen an. Aus der 1419 gegründeten Cassinensischen Kongregation entstand als Reformbewegung die Kongregation von Subiaco, die am 9. März 1872 als eigene Kongregation anerkannt wurde. Dieser Kongregation gehört die Abtei Kornelimünster seit ihrer Gründung 1906 an. Am 07.02.2013 wurde die Cassinensischen Kongregation der Kongregation von Subiaco inkorporiert. Unsere Kongregation trägt seit dem den Namen Sublazensisch-Cassinesische Kongregation. Nunmehr gehören die beiden bedeutenden von unserem Ordensvater Benedikt gegründeten Klöster Subiaco und Montecassino unserer Kongregation an.
Mit dem Breve Summum semper vom 12. Juli 1893 hat Papst Leo XIII. (1810–1903) einen benediktinischen Gesamtorden, die Benediktinische Konföderation, als Vereinigung der benediktinischen Kongregationen gegründet. Repräsentant der Benediktinischen Konföderation ist der Abtprimas mit Sitz im Kloster Sant'Anselmo in Rom.