24. Mai 2018
Morgen tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Dieses erneuerte europäische Datenschutzrecht lässt das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen in Deutschland in Datenschutzangelegenheiten bestehen, sodass kirchliche Organisationen in Deutschland auch weiterhin ein eigenes Datenschutzrecht erlassen dürfen. Wir haben von diesem Recht Gebrauch gemacht, und Abt Friedhelm hat mit Wirkung vom heutigen Tag an die Kirchliche Datenschutzregelung der Ordensgemeinschaften päpstlichen Rechts (KDR-OG) in Kraft gesetzt, die für alle Belange des Datenschutzes in unserer Abtei gilt. Unser betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist